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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Informationen zu Zwnagsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Heidenheim finden Sie unter Versteigerungspool.de

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter Service/Wegweiser/Öffnungszeiten

 

Weitere Informationen

Das Amtsgericht Heidenheim ist zuständig für den Landkreis Heidenheim in allen einem Amtsgericht zugeordneten Angelegenheiten mit folgenden Ausnahmen:


Zum Amtsgerichtsbezirk Heidenheim gehören die Städte und Gemeinden:
Heidenheim an der Brenz, Dischingen, Nattheim, Gerstetten, Giengen (Brenz), Hermaringen, Niederstotzingen, Sontheim (Brenz), Königsbronn, Steinheim (Albuch) und Herbrechtingen.

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